Der Vertragsvollzug verlangt nach Fortsetzung des Vertragsmanagements. Alle für den Vertragsabschluss relevanten Verpflichtungsdaten müssen auch bei der Vertragserfüllung abgearbeitet bzw. erfüllt werden:
- Leistungsaustausch
- Erfüllung der weiteren Bestimmungen
- Erfüllung von Nebenverpflichtungen.
Achten Sie auf einen störungsfreien Leistungsaustausch!
Durchführungsplanung
Bei der Vertragserfüllung (auch: Vertragsdurchführung) sind die Vertragspunkte mit Handlungsbedarf aufzulisten und mit einer Terminplanung (Agenda) zu versehen.
Von Vorteil ist es, wenn die Liste mit den „Handlungsbedarf-Vertragspunkten und der sog. Agenda unter Anführung der Ausführungspunkte bzw. –ziele ergänzt zu einem „Vollzugs-Drehbuch“ ausgebaut wird.
- Vollzugs-Drehbuch
- Vollzugsteam
- Leistungssicherung
- Leistung und Gegenleistung
- Treuhandabwicklungen
- Leistungsänderungen
- Rechtshandlungen
- Leistungsstörungen
- Krisenmanagement
Rekapitulation
Die Durchführungsplanung findet in verschiedenen Schritten gerechnet ab dem Erstkontakt statt:
- Verhandlungsstrategie
- Entwurfsstrategie
- Durchführungsstrategie
Wirksamkeit des Vertrages
Der unterzeichnete Vertrag ist für die Rechtswirksamkeit an Bedingungen geknüpft:
- Suspensiv-Bedingungen
- Genehmigungen
Solange der Vertrag nicht rechtsbeständig ist,
- darf mit seiner Erfüllung nicht gestartet werden
- muss das Vollzugsteam zuerst die Rechtsbeständigkeit herbeiführen
- haben die Parteien während der Schwebephase zu beachten:
- Risikoverteilung
- Gemeinsame Bemühung zur Erzielung der
- Bedingungen
- Genehmigungen
- Schadenersatzpflicht bei fahrlässiger Verhinderung des Bedingungseintritts oder der Nichterteilung der Genehmigungen
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