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Vertragsmanagement

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Checkliste: Risiken mangelhaften Vertragsmanagements

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Risiken mangelhaften Vertragsmanagements

  • Vertragsverhandlungen
    • Kein Geschäftspartner-Research
    • Auswahl eines unseriösen oder nicht treuen Vertragspartners
    • Ungleicher Informationsstand
    • Fehlende Informationsaktualität
    • Keine Verhandlungs- und Vorgehensabsicherungen, wie
      • Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement)
      • Verhandlungsabrede
      • Absichtserklärung (Letter of Intent (LOI))
      • Reservationsvereinbarung / Option
    • Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzen lassen
    • Übervorteilungen bzw. sich nicht übervorteilen lassen
  • Verhandlungsführung
    • Zu hohe Verhandlungs- und Durchlaufzeit
    • Vermeidung einer Haftung aus schuldhaftem Vertragsverhandeln (Culpa in contrahendo (cic))
    • Vermeidung einer Vertrauenshaftung
  • Vertragsredaktion
    • Unterlassung einer Präambel
      • Präambeln sind bei komplexen, für Dritte und möglichweise auch nicht für alle Parteien verständlichen Rechtsgeschäften ein Must
      • Präambeln haben eine Bedeutung als Rekapitulation
        • vorvertraglicher Kontakte
        • Parteimotive
        • Auslegungshilfsmittel
    • Unvollständige Vertragsdisposition
    • Lückenhafte Formulierung von Vertragsbestimmungen
      • Ungenügende Umschreibung von Leistung / Gegenleistung sowie Tilgung bei Gegenleistungen in Form von Geld / Verzugszins
      • Fehlende Bestimmungen zur Vertragserfüllung
        • zB Erfüllung als Beendigungsgrund, Erfüllungssurrogate, Erfüllung von Geldschulden, Erfüllungsort, Erfüllungszeit und Fristen, Bedingungen, Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Teilleistungen, leistungspflichtige Person bzw. Leistung an einer Dritten usw.
    • Ungeklärte Parteifunktionen (B2B oder B2C)
      • Nichtberücksichtigung Konsumentenschutz (B2C)
      • Nichterwähnung der Widerrufsfrist bei B2C-Geschäften
    • Keine Erfüllungssicherung
      • Kein Escrow / keine Paymaster-Abwicklung
      • Keine Konventionalstrafe
      • Keine Sicherheiten
    • Formfehler / Formmängel
    • Nichtwegbedingung ungünstiger Erlasse / privatrechtlicher Branchennormen
      • Ausschluss der Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG)
      • Ausschluss der SIA-Normen
      • etc.
    • Vergessene Standardklauseln
      • zB Schriftformklausel, Rechtswahlklausel, Gerichtsstandsklausel, Schiedsklausel, Salvatorische Klausel, Bestandteilbildung der AGB etc.
    • Nicht genutzte Spezialklauseln
      • zB Schadloshaltungsklauseln, Abtretungsverbot, Saldoklausel, Verrechnungsverzicht, Exklusivklausel, Konkurrenzverbot (Achtung UWG), Konventionalstrafe, Abwerbeverbot von Person und / oder Kunden, Geheimnisschutzklausel, mögliche Zusicherungen, Freizeichnungsklausel (Wegbedingung der Rechts- und / oder Sachgewährleistung), Handelsklauseln (INCOTERMS®), Zahlungsklausel, Mediationsklausel etc.
    • Nichterkennung, dass ein bestimmtes Vertragsverhältnis eine subsidiäre einfache Gesellschaft begründen könnte
      • zB Parteiwillen ausdrücken, dass ein Vertragsverhältnis und nicht eine einfache Gesellschaft gewollt ist
  • Vertragsgegenstand
    • Nichtige Verträge
      • Unmögliche, widerrechtliche oder gegen die guten Sitten verstossenden Verträge
      • Simulierte Verträge
    • Anfechtbare Verträge
      • Vermeidung von Verträgen mit Willensmängeln
  • Vertragsgestaltung im engeren Sinne
    • Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften
    • Inhaltliche Risiken des Vertrages
  • Vertragsprüfung
    • Kein Vertragscontrolling (durch Rechtsdienst und / oder Rechtsanwalt)
    • Keine Überprüfung durch Compliance
    • Keine Überprüfung durch interne Revision (KS) auf Bilanz- und Revisionssicherheit
  • Vertragserfüllung / Vertragsvollzug
    • Unterlassene Prüfung von Bedingungseintritten vor Vertragserfüllung
    • Nichteinhaltung von Genehmigungs- und Freigabeprozessen
    • Mangelhafter Bearbeitungsprozess bei der Vertragserfüllung
  • Vertragsnachbetreuung
    • Versäumnis von Fristen
    • Versäumnis von Vertragsoptionen
    • Schwieriges Auffinden von Verträgen
    • Verlust von Verträgen und Vertragsbestandteilen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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