Die Erwartung der Parteien an den Vertrag entscheidet darüber, ob und wie ein Vertrag zu gestalten ist:
- kurz und verständlich
- umfangreiche und detailliert
- usw.
Erwartungen an die Vertragsgestaltung finden da ihre Grenze,
- wo die Machtverhältnisse eine Einflussnahme der Partei unmöglich machen
- wo gesetzliche Vorgaben eine Einflussnahme der Partei verhindern
- wo eine Über- und Unterordnung den Spielraum der einen oder andern Partei einschränken.
Vertragsgestaltungsgrenzen bilden:
- gesetzliche Vorschriften
- Inhaltsvorgaben
- Formvorschriften
- Unmöglichkeit
- Widerrechtlichkeit
- Sittenwidrigkeit
- Standardverträge
- Standardklauseln
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Internationales Privatrecht