Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungsänderungen können auf folgenden Ursachen beruhen:
- Veränderung bei einer der Vertragsparteien
- Veränderung bei einer Drittpartei
- Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer Partei
- Projektänderung des Leistungsempfängers
- Projektänderung beiderseits
- Änderung der Bedürfnisse
- Änderung der technischen Voraussetzungen
- Änderung des wirtschaftlichen Umfeldes
- Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen
Als Reaktion für geänderte Rahmenbedingungen sind denkbar:
- Technische Vorgaben
- Erhöhung Qualitätsstandard
- Reduktion Qualitätsstandard
- Finanzielle Bedingungen
- Preiszuschlag
- Preisreduktion
- Terminplan
- Herausschiebung Ablieferungszeitpunkt
- Verkürzung der Ablieferung
- Einführung von Teilabnahmen
- Kommunikation
- intern
- extern (Lieferanten, Kunden, Presse)
Ein Eingehen auf das Anliegen einer Partei mit veränderter Situation hat zur Folge:
- Nachverhandlungen
- Zugeständnisse
- Agenda des Veränderungsbedarfs
- Kontrolle, ob durch die Änderungen die Leistungs-/Gegenleistungs-Balance aus den Fugen gerät
- Änderungsvereinbarung
- Dokumentierung und Archivierung