Die Sprachwahl ist abhängig von den beteiligten Parteien und Dritten:
- Parteien
- Gemeinsame Muttersprache
- Nicht gemeinsame Muttersprache
- Vertragssprache = Arbeitssprache [in der Regel englisch]
- Zweisprachige Version / spätere Übersetzung zB ins Englische / Notwendigkeit einer Vorrangklausel
- Dritte
- Banken
- Behörden