LAWINFO

Vertragsmanagement

QR Code

Einleitung zum Vertragsmanagement

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gutes Projektmanagement und Vertragsplanung sind das A und O jeden Vertrages.

Vertragsmanagement umfasst

  • die projektmässige Betreuung die Vertragsverhandlungen der Verhandlungspartner
  • die Vertragsredaktion (Rechte und Pflichten; technische, personelle Vorgaben usw.)
  • die Vertragsverhandlungen
  • die Vertragsprüfung durch „Vertrags-Anwälte“
  • die Überwachung der Vertragserfüllung nach Preis, Qualität und Termin
  • das Vertragscontrolling (Kontrolle von SOLL-Vorgabe und Verhandlungs-IST)
  • die Vertragsarchivierung mit Überwachung des Handlungsbedarfs (Optionsausübung, Kündigung usw.) bis zur Vertragsbeendigung.

Das Vertragsmanagement baut auf einem Spannungsfeld auf zwischen einer sozial wirksamen, aber nicht  bindenden Versprechung und andererseits dem verbindlichen Anspruch, sei es aus Gesetz, Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.